Wahlweise Bekanntmachung in Tageszeitung oder durch Anschlag; Bebauungsplanänderung ohne Flächennutzungsplan
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.11.1968 - Az.: II 703/67
Leitsätze:
1. Eine gemeindliche Bekanntmachungssatzung ist rechtsgültig, wenn sie zwar das Einrücken des Bekanntmachungstextes in eine bestimmte Tageszeitung nur als die grundsätzliche Form der Bekanntmachung vorschreibt und dem Bürgermeister die Entscheidung überläßt, im Einzelfall den Anschlag an der Verkündungstafel zu wählen, den sodann erforderlichen Hinweis auf den Anschlag aber in der gleichen Tageszeitung vorsieht. (amtlicher Leitsatz)
2. Für Bebauungsplanänderungen ist ein Flächennutzungsplan jedenfalls dann nicht Voraussetzung, wenn weder der Änderungsbereich über die Grenzen des Bebauungsplans hinausgreift, noch die Änderung nach Gewicht und Inhalt die Grundzüge der Bodennutzung im Gemeindegebiet betrifft. (amtlicher Leitsatz)
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