Steinmetz ist kein Friedhofsbenutzer
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.12.1967 - Az.: II 477/67
Leitsätze:
Der Steinmetz, der im Rahmen seiner gewerblichen Tätiekeit Grabmäler auf einem Friedhof errichtet, ist nicht Benutzer des Friedhofs als einer Öffentlichen Einrichtung. (amtlicher Leitsatz)
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