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Kein Sondereigentum an Straßenbäumen in Schleswig-Holstein

LG Itzehoe, Urteil vom 03.05.1956 - Az.: 1 S 21/56

Leitsätze:

Ein Sondereigentum an Bäumen, die auf dem Grund und Boden öffentlicher Wege standen, war weder dem Privat- noch dem Wegerecht bekannt, das vor 1900 in dem Gebiet von Groß-Kollmar (Schleswig-Holstein) galt. (amtlicher Leitsatz)

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