Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone als Gemeingebrauch
OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.07.1995 - Az.: 1 Ss 218/95
Leitsätze:
Auch das sich über eine geraume Zeit hinziehende Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone ist noch vom kommunikativen Gemeingebrauch gedeckt und daher ohne Sondernutzungserlaubnis zulässig. Ob mit dem Verteilen gewerbliche oder ideelle Zwecke verfolgt werden, ist ohne Bedeutung. (amtlicher Leitsatz)