Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Abfallgebühren
OVG Sachsen, Urteil vom 27.02.2012 - Az.: 5 A 48/10
Leitsätze:
Der Grundstückseigentümer ist neben seinen Mietern, Pächtern oder ähnlichen Nutzern als Zustandsverantwortlicher öffentlich-rechtlicher Abfallbesitzer und darf deshalb zu Abfallgebühren herangezogen werden. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/10a48.pdf