Keine Normenkontrolle gegenüber in Aufstellung befindlichem Bebauungsplan
VGH Mannheim, Beschluss vom 29.06.1962 - Az.: I 384/62
Leitsätze:
Auch für Bebauungspläne gilt, dass sie erst dann durch einen Normenkontrollantrag angegriffen werden können, wenn sie rechtsverbindlich geworden sind. (Leitsatz des Herausgebers)
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