Keine Vergnügungsteuerpflicht für Minigolfanlage
VGH Bayern, Urteil vom 28.04.1972 - Az.: 241 IV 70
Leitsätze:
Das Bereithalten einer Miniaturgolfanlage ist keine vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltung, weil das Miniaturgolfspiel als sportliche Betätigung zu werten ist, die regelmäßig nicht vor Zuschauern stattfindet. Die Vergnügungssteuerfreiheit tritt auch dann ein, wenn die Anlage sich in der Nähe einer Ausflugsgaststätte befindet. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fortgang des Verfahrens: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluss vom 22.5.1973 - VII B 90.72