Haranziehung eines Eigentümers zu Kanalanschlussgebühr für Bauten seines Pächters
VGH Bayern, Urteil vom 26.09.1968 - Az.: 229 IV 65
Leitsätze:
Der Eigentümer eines Grundstücks kann auch dann zur Entrichtung einer Anschlussgebühr für die gemeindliche Kanalisation herangezogen werden, wenn die bauliche Anlage dem Pächter gehört. (amtlicher Leitsatz)
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