Stimmgewicht bei der Wahl des Vorstands einer Teilnehmergemeinschaft
VGH Bayern, Urteil vom 23.02.1966 - Az.: 152 VII 65, 155 VII 65
Leitsätze:
Bei der Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft einer Flurbereinigung hat jeder Abstimmungsberechtiget nur eine Stimme, gleichgültig wieviel (eigene oder fremde) Besitzstände er vertritt. (amtlicher Leitsatz)
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