VG Schleswig, Urteil vom 05.12.2018 - Az.: 4 A 181/16
Leitsätze:
Im Rahmen der Normierung einer Hundesteuersatzung steht es im Ermessen des Ortsgesetzgebers, ob er einen erhöhten Bewachungsbedarf auf Außenbereichsgrundstücken durch die Schaffung von Steuerbefreiungs- oder Steuermäßigungstatbeständen berücksichtigt. (amtlicher Leitsatz)