Kein Grabmal in Form eines ausgestreckten Fingers
VG Hannover, Urteil vom 21.09.2018 - Az.: 1 A 12180/17
Leitsätze:
Ein Friedhof ist keine Kunstausstellungsfläche. Ihm kommt nicht die Aufgabe zu, den Besuchern eine Auseinandersetzung mit den möglichen Bedeutungsgehalten eines i. S. d. offenen Kunstbegriffs interpretationsfähigen und -bedürftigen Werkes aufzudrängen bzw. sie zur geistig-intellektuellen Befassung mit der Wirkung verschiedener Kunstwerke gleichsam zu nötigen. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE180003259&st=null&showdoccase=1