Prüfungskompetenz für Vereinbarkeit eines Bebauungsplans mit Bundesrecht
VGH Mannheim, Beschluss vom 14.03.1963 - Az.: I 54/63
Leitsätze:
1. Im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle kann ein Bebauungsplan auch auf seine Vereinbarkeit mit einfachem Bundesrecht geprüft werden. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Zu den Anforderungen an die Festsetzung eines Grundstücks für den Gemeinbedarf im Bebauungsplan. (Leitsatz des Herausgebers)
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