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Keine Zweitwohnungsteuer bei reinem Optionsrecht auf Nutzung einer einem Dritten zur Vermietung überlassenen Wohnung

VGH Bayern, Urteil vom 17.07.2018 - Az.: 2343

Leitsätze:

Überlässt ein Wohnungseigentümer seine Ferienwohnung einem Dritten zur ausschließlichen Vermietung und vereinbart mit diesem vertraglich nur ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Optionsrecht auf Nutzung eines Appartements der Anlage zu Sonderkonditionen, besteht mangels rechtlicher und tatsächlicher Verfügungsbefugnis über die Wohnung keine Zweitwohnungsteuerpflicht. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/internet/media/landesanwaltschaft/entscheidungen/2018_07_17_we_kommunales.pdf