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Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer von 20 % des Einspielergebnisses

BFH, Urteil vom 25.04.2018 - Az.: II R 42/15

Leitsätze:

Der in Berlin für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit seit Januar 2011 geltende Steuersatz von 20 % des Einspielergebnisses ist verfassungsgemäß. (amtlicher Leitsatz)

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https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/739322/