Keine Umbettung aus anonymem Urnengrabfeld
VG Hannover, Urteil vom 03.07.2018 - Az.: 1 A 2108/16
Leitsätze:
1. Es besteht kein genereller Anspruch auf Zustimmung des Friedhofsträgers zu einer Umbettung aus "wichtigem Grund", wenn ein bekannter Wunsch des Verstorbenen, an einem bestimmten Ort seine letzte Ruhe zu finden, von demjenigen, der für die Bestattung gesorgt hat, nicht beachtet worden ist. (amtlicher Leitsatz)
2. Eine Störung der Totenruhe anderer Verstorbener anlässlich einer beabsichtigten Umbettung einer Urne aus einem anonymen Grabfeld darf nicht erfolgen. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE180002348&st=null&showdoccase=1