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Vergabe von Eintrittskarten für öffentliche Ratssitzung bei großem Zuschauerinteresse

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.07.2018 - Az.: 15 K 5404/15

Leitsätze:

1. Bei absehbarer Erschöpfung der Kapazität an Zuschauerplätzen für eine öffentliche Ratssitzung ist es zulässig, für die vorhandenen Plätze Eintrittskarten auszustellen, die nach der Reihenfolge der telefonischen Anfrage danach vergeben werden. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Unzulässig ist es, einen großen Teil der für eine Ratssitzung zur Verfügung stehenden Eintrittskarten vorab an Ratsfraktionen und Personen des öffentlichen Lebens zu vergeben. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2018/15_K_5404_15_Urteil_20180712.html