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Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

VGH Bayern, Beschluss vom 03.04.2018 - Az.: 15 ZB 17.318

Leitsätze:

1. Bei der Entscheidung darüber, ob eine Angelegenheit in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderats zu behandeln ist, steht den bayerischen Gemeinden ein gewisser Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Geht es um die Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück, so ist angesichts der typischerweise gegebenen Betroffenheit sensibler Daten der Kaufvertragsparteien oder Dritter grundsätzlich vertretbar, die Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-6993?hl=true