Anspruch auf Anschluss an Wasserversorgung nach Grundstücksteilung
VGH Bayern, Beschluss vom 09.01.2017 - Az.: 4 CE 16.2245
Leitsätze:
Wird durch Aufteilung einer im Grundbuch als Einheit eingetragenen oder einheitlich bewirtschafteten Fläche ein neues selbstständiges Grundstück geschaffen, so entsteht ein Anspruch auf (Erst-)Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung selbst dann, wenn die Gemeinde bereits vor der Teilung für die später abgetrennte Teilfläche einen (aus damaliger Sicht: Zweit-)Anschluss hergestellt hat. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-100387?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1