Wegfall einer Kirchturmbaulast wegen Wegfall der weltlichen Bedeutung des Kirchturms?
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.1979 - Az.: 7 A 86/78
Leitsätze:
1. Für die langjährige beständige Übung einer herkömmlichen Baulastverpflichtung ist in aller Regel auf seiten der politischen Gemeinde das öffentliche Interesse an der Funktion des Kirchturms als Nachrichtenmittel bestimmend gewesen. Infolge einer Veränderung der Verhältnisse ist diese Funktion des Kirchturms als Nachrichtenmittel jedoch hinfällig geworden. Dies führt hinsichtlich der Baulast an einem Kirchturm zum Wegfall der Geschäftsgrundlage. (amtlicher Leitsatz)
2. Dieser Wegfall der (ursprünglichen) Geschäftsgrundlage hat dann nicht den Untergang einer Baulastverpflichtung kraft Herkommens zur Folge, wenn dem Kirchturm zwischenzeitlich eine öffentliche "Ersatzfunktion" zugewachsen ist, deren dauerhafte Gewährleistung sich ebenfalls im Bereich des universalen gemeindlichen Aufgabenkreises hält. In der Bedeutung eines Kirchturms für das historisch gewachsene Ortsbild einer kleineren Gemeinde kann eine derartige "Ersatzfunktion" liegen, die es rechtfertigt, das Baulastherkommen teilweise - im vorliegenden Fall zur Hälfte - aufrechtzuerhalten (Fortführung OVG Koblenz, 1968-09-18, 2 A 13/67, KirchE 10, 151). (amtlicher Leitsatz)
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