Anforderungen an die Bekanntmachung von Satzungen durch Aushang
VGH Hessen, Urteil vom 31.05.1963 - Az.: OS IV 40/61
Leitsätze:
1. Satzungen, die durch Aushang bekanntgemacht werden sollen, müssen so lange ausgehängt werden, dass die Kenntnisnahme nicht allein vom Zufall abhängig ist. (amtlicher Leitsatz)
2. Der Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Aushangs im Einzelfall muss für den Bürger erkennbar sein. (amtlicher Leitsatz)
3. Der Zweck, der mit der Veröffentlichung einer Satzung erreicht werden soll, erfordert auch, dass der einzelne - möglicherweise durch die Satzung unmittelbar betroffene - Bürger erkennen kann, von wann ab die Satzung verbindlich sein soll. (amtlicher Leitsatz)
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