Verfahren zur Verteilung von Kreisausschusssitzen
VGH Bayern, Urteil vom 05.03.1986 - Az.: 4 B 85 A.2589
Leitsätze:
Das Höchstzahlverfahren (nach d'Hondt) ist ein bei der Verteilung von Kreisausschusssitzen zulässiges Verfahren. Ebenso ist das Restverteilungsverfahren (nach Hare/Niemeyer) zulässig. Der Kreistag entscheidet im Rahmen seines Ermessens, welches Verfahren er anwendet. (Leitsatz des Herausgebers)
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