Namensgebung für Stausee ist keine Gemeindeangelegenheit
VGH Bayern, Urteil vom 01.12.1971 - Az.: 139 IV 68
Leitsätze:
Die Benennung eines neu geschaffenen Landschaftsteils (hier: Stausees) ist eine Angelegenheit der allgemeinen Staatsverwaltung und keine Gemeindeangelegenheit. (Leitsatz des Herausgebers)
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