Nichtöffentliche Beratung von Verträgen über Grundstücke ist zulässig
OVG Nordrhein-Westfalen, B vom 02.03.2018 - Az.: 15 A 265/17
Leitsätze:
Verträge über Grundstücke gehören im allgemeinen zu den Angelegenheiten, die im Rat in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden können. (Leitsatz des Herausgebers)