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Nichtöffentliche Beratung von Verträgen über Grundstücke ist zulässig

OVG Nordrhein-Westfalen, B vom 02.03.2018 - Az.: 15 A 265/17

Leitsätze:

Verträge über Grundstücke gehören im allgemeinen zu den Angelegenheiten, die im Rat in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden können. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2018/15_A_265_17_Beschluss_20180302.html