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Zulässige Vornahme behördlich zu veranlassender Bestattungen durch einen Eigenbetrieb

BGH, U vom 27.07.2017 - Az.: I ZR 162/15

Leitsätze:

Eine Gemeinde nimmt keine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor, wenn sie mit Bestattungen, die gemäß § 31 Abs. 2 Fall 2 BestattG-BW behördlich zu veranlassen sind, weil die bestattungspflichtigen Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, ausschließlich ihren Eigenbetrieb Friedhöfe betraut. (amtlicher Leitsatz)

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