Vorgehen eines abgewählten Bürgermeisters gegen neue Bürgermeisterwahl
VGH Hessen, B vom 22.09.2017 - Az.: 8 B 1916/17
Leitsätze:
1. Die Durchführung der Wahl einschließlich der Bestimmung des Wahltages unterfällt auch bei Kommunalwahlen dem Grundsatz der Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens. (amtlicher Leitsatz)
2. Auch wenn im Streit steht, ob die Abwahl eines Bürgermeisters wirksam erfolgt ist, kann der abgewählte Bürgermeister gegen die Wahl eines neuen Bürgermeisters nur im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens vorgehen. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8000064