Steuersätze von 660 und 900 Euro für das Halten gefährlicher Hunde zulässig
VG Lüneburg, Urteil vom 09.03.2017 - Az.: 2 A 40/16
Leitsätze:
Steuersätzen von 660,00 EUR für den ersten gefährlichen und von 900,00 EUR für den zweiten gefährlichen Hund kommt keine erdrosselnde Wirkung zu. (amtlicher Leitsatz)