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Steuersätze von 660 und 900 Euro für das Halten gefährlicher Hunde zulässig

VG Lüneburg, Urteil vom 09.03.2017 - Az.: 2 A 40/16

Leitsätze:

Steuersätzen von 660,00 EUR für den ersten gefährlichen und von 900,00 EUR für den zweiten gefährlichen Hund kommt keine erdrosselnde Wirkung zu. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE170005369&st=null&showdoccase=1