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Abstellen von Fahrrädern in einer Fußgängerzone

VG Braunschweig, Urteil vom 01.02.2017 - Az.: 6 A 227/16

Leitsätze:

In Straßen, die im Wege der Teileinziehung nach § 8 NStrG auf die Benutzungsart Fußgängerverkehr beschränkt sind (Fußgängerzonen), stehen straßenrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften dem Abstellen von Fahrrädern durch Fußgänger grundsätzlich nicht entgegen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE170005188&st=null&showdoccase=1