Kein Anspruch einer Gemeinde, dass Bund oder Land auf Änderung der Grenze eines UNESCO-Welterbegebiets hinwirken
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.04.2016 - Az.: 1 A 11091/15
Leitsätze:
Eine im Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal liegende Gemeinde kann vom Land Rheinland-Pfalz oder der Bundesrepublik Deutschland nicht verlangen, bei der UNESCO auf eine Grenzänderung dieses Gebiets hinzuwirken, um auf darin gelegenen Teilflächen ihrer Gemarkung Windenergieanlagen errichten zu können. (amtlicher Leitsatz)