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Kein Anspruch einer Gemeinde, dass Bund oder Land auf Änderung der Grenze eines UNESCO-Welterbegebiets hinwirken

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.04.2016 - Az.: 1 A 11091/15

Leitsätze:

Eine im Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal liegende Gemeinde kann vom Land Rheinland-Pfalz oder der Bundesrepublik Deutschland nicht verlangen, bei der UNESCO auf eine Grenzänderung dieses Gebiets hinzuwirken, um auf darin gelegenen Teilflächen ihrer Gemarkung Windenergieanlagen errichten zu können. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=MWRE160001431&doc.part=L