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Keine Befangenheit eines Grundstückeigentümers, der an Lieferanten einer von der Planung betroffenen Anlage verpachtet

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2016 - Az.: 1 C 10575/15

Leitsätze:

Ein Ratsmitglied ist von der Beratung und Beschlussfassung über einen Bebauungsplan, der den Standort einer bestehenden Biogasanlage betrifft, nicht deshalb ausgeschlossen, weil es Eigentümer eines Feldes ist, das er an einen Landwirt verpachtet hat, der die dort erzeugten Früchte an die Biogasanlage liefert. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=MWRE160002205&doc.part=L