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Erhebung eines Kurbeitrags in einem (reinen) Erholungsort

OVG Thüringen, Beschluss vom 11.11.2016 - Az.: 4 ZKO 398/12

Leitsätze:

1. Die Erhebung eines Kurbeitrags i. S. d. § 9 ThürKAG ist auch in einem staatlich anerkannten Erholungsort zulässig, der nur über Erholungszwecken dienende Einrichtungen verfügt.(Rn.8) (amtlicher Leitsatz)

2. Betreiber von Beherbergungsbetrieben dürfen auf Grundlage des § 9 Abs. 3 ThürKAG satzungsrechtlich verpflichtet werden, Ortsfremde zur Entrichtung des Kurbeitrags an- und abzumelden sowie den Kurbeitrag einzuziehen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.vgwe.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/9E2B3D95E6EC2DE8C12580970038C768/$File/12-4ZKO-00398-B-A.pdf?OpenElement