Zulässige Ausnahmen für Drittwohnungen und Feriengäste von der Zweitwohnungsteuer
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.02.2016 - Az.: 1 L 410/15
Leitsätze:
1. Eine Satzungsregelung, die dritte und weitere Wohnungen eines Inhabers im Gemeindegebiet von der Zweitwohnungssteuer ausnimmt, ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. (amtlicher Leitsatz)
2. Der Satzungsgeber darf bestimmen, dass die Kurgäste und Feriengäste nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, wenn sie nur für die übliche Urlaubsdauer eine Unterkunft anmieten. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=0.jp35?showdoccase=1&doc.id=MWRE160001492&st=ent