Unzulässigkeit einer kommunalen Steuer auf Wettbüros, in denen Wettereignisse verfolgt werden können
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2016 - Az.: 2 S 2067/14
Leitsätze:
1. Der kommunale Satzungsgeber ist nicht befugt, im Falle eines unentgeltlichen Aufwands dessen Entgeltlichkeit zu fingieren. Die für sich genommen unentgeltlich gewährte Möglichkeit, in einem Wettbüro die Wettereignisse mitzuverfolgen, stellt keinen durch eine kommunale Steuer besteuerbaren Aufwand dar. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Auch wenn mit den Wetteinsätzen der Besucher eines Wettbüros als Nebenleistung das Verfolgen der Wettereignisse mit abgegolten sein sollte, führt dies nicht zum Entstehen eines mit Vergnügungsteuer besteuerbaren Aufwands gerade für das Verfolgen der Wettereignisse. (Leitsatz des Herausgebers)
3. Soweit für den Besuch eines Wettbüros ein sonstiges Entgelt (Eintrittsgeld, Verzehrpflicht etc.) erhoben wird, scheidet jedenfalls die Erhebung von Vergnügungsteuer nach dem Flächenmaßstab aus. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE160006669&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all