Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahn, wenn diese für die Gemeinde aufgrund vertraglicher Verpflichtung zu Kosten führt
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 - Az.: 5 S 987/15
Leitsätze:
Das fiskalische Interesse einer Gemeinde, von den Kosten einer für den Fall einer Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahnstrecke neu herzustellenden Eisenbahnüberführung verschont zu bleiben, zu deren Übernahme sie sich aus Anlass der Planung einer den Schienenweg kreuzenden Gemeindestraße vertraglich verpflichtet hatte, ist kein schutzwürdiger Belang, der bei der (späteren) Planung der Überführung im Rahmen der nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG gebotenen Abwägung zu berücksichtigen ist. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE170004379&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all