Erlass von Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Werbeanlagen kein Geschäft der laufenden Verwaltung
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2001 - Az.: 8 S 716/01
Leitsätze:
Der Erlass allgemeiner Richtlinien, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum bestimmen sollen, ist auch bei Großstädten kein Geschäft der laufenden Verwaltung und ist daher dem Gemeinderat vorbehalten. (amtlicher Leitsatz)
Fundstelle im WWW
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE109260100&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all