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Kommunaler Finanzausgleich: Differenzen zum Melderegister stellen Ermittlung der Einwohnerzahl durch das Statistische Landesamt nicht in Frage

VG Sigmaringen, Urteil vom 29.11.2016 - Az.: 4 K 1431/13

Leitsätze:

Allein aufgrund der (erheblichen) Differenz der Einwohnerzahl beim Vergleich der statistischen Bevölkerungsfortschreibung mit dem Melderegister einer Gemeinde lässt sich kein Systemfehler bei den für den kommunalen Finanzausgleich maßgebende Bestimmungen feststellen. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE160004077&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all