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Eigenmächtige Nachzählung von Wahlstimmen durch Gemeindemitarbeiter

VG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2016 - Az.: 7 K 3161/15

Leitsätze:

Eine Neuauszählung der Stimmzettel einer Bürgermeisterwahl durch kommunale Verwaltungsmitarbeiter, welche nichtöffentlich und ohne Beschluss des Gemeindewahlausschusses erfolgt, verstößt gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz bei der Feststellung des Wahlergebnisses und gegen die Kompetenzen des Gemeindewahlausschusses (§ 11 Abs. 1 KomWG BW i.V.m. § 43 Abs. 1 KomWO BW, § 21 KomWG BW, § 21 Abs. 3 KomWO BW). (amtlicher Leitsatz)

Bei einem Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz ist die abstrakte Möglichkeit von Manipulationen nicht ausreichend, um die Wahl für ungültig zu erklären; vielmehr ist zu ermitteln, ob die festgestellten Mängel im konkreten Fall Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben konnten. (amtlicher Leitsatz)

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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21225