Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer für Wohnung im gleichen Gebäude wie die Erstwohnung
VGH Bayern, Beschluss vom 29.10.2015 - Az.: 4 ZB 15.830
Leitsätze:
Der kommunale Steuergesetzgeber darf Zweitwohnungen, die sich im selben Gebäude wie die Hauptwohnung des Inhabers befinden, ohne Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von der Zweitwohnungsteuerpflicht ausnehmen. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-54753?hl=true