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Jahreskurtaxe für Inhaber von Dauerstandplätzen auf Campingplätzen ist zulässig

VG Sigmaringen, Urteil vom 28.04.2016 - Az.: 2 K 4307/14

Leitsätze:

Bei Inhabern von Dauerstandplätzen auf Campingplätzen kann eine Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale erhoben werden. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE160008842&psml=bsbawueprod.psml&max=true