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Ostdeutsche Gemeinden sind keine Rechtsnachfolger der Räte der Gemeinden der DDR

BGH, Urteil vom 23.01.1997 - Az.: VII ZR 218/95

Leitsätze:

1. Das Vertragsgesetz DDR ist auch auf Vertragsbeziehungen der Gemeinden anwendbar, die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 (GBl. I S. 255) konstituiert worden sind. (amtlicher Leitsatz)

2. Die jetzigen Gemeinden im Beitrittsgebiet sind weder mit den früheren Räten der Gemeinden identisch noch deren Gesamtrechtsnachfolger. (amtlicher Leitsatz)

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https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1997-01-23/VII-ZR-218_95