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Beschränkung der Zahl von Containern im öffentlichen Verkehrsraum

VG Münster, Urteil vom 30.10.2014 - Az.: 8 K 414/14

Leitsätze:

1. Eine Gemeinde kann eine Gesamtzahl an Wertstoffcontainern und Containerstandorten in ihrem öffentlichen Verkehrsraum festlegen, die nicht überschritten werden darf. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Ist die festgelegte Zahl an Containern bzw. Standorten ausgeschöpft, so hat ein neuer Bewerber um Containerstandorte keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde bereits erteilte Erlaubnisse zum Aufstellen von Containern widerruft. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2014/8_K_414_14_Urteil_20141030.html