Unwürdigkeit für Pflichtehrensold nach Verurteilung zu mehrjähriger Freiheitsstrafe
VGH Bayern, Beschluss vom 26.03.2015 - Az.: 3 BV 13.157
Leitsätze:
Ein ehemaliger ehrenamtlicher Bürgermeister ist des Pflichtehrensolds jedenfalls dann unwürdig, wenn er nach Ausscheiden aus dem Bürgermeisteramt zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist. (Leitsatz des Herausgebers)