Gemeinsame Festsetzung von Niederschlagswassergebühren für mehrere Grundstücke
OVG Sachsen, Urteil vom 11.02.2015 - Az.: 5 A 815/13
Leitsätze:
Ein Niederschlagswassergebührenbescheid, der für mehrere Grundstücke Gebühren festsetzt, ohne dass aus dem Bescheid selbst erkennbar ist, für welches Grundstück welche Gebühr festgesetzt wird, ist nichtig. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/13A815.U01.pdf