Heranziehung eines Gastwirts zur Vergnügungsteuer für bei ihm aufgestellte Spielautomaten
OVG Münster, Urteil vom 30.01.2015 - Az.: 14 A 2687/13
Leitsätze:
1. Es ist zulässig, neben dem Aufsteller eines Spielautomaten auch den Gastwirt, in dessen Räumen der Automat aufgestellt wird und der am Ertrag beteiligt ist, zum Steuerschuldner der Vergnügungsteuer zu bestimmen. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Die tatsächliche Heranziehung des Gastwirts zur Steuer kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Steuergläubiger es versäumt, den Wirt rechtzeitig auf eine Störung der Vergnügungsteuererhebung beim vorrangig heranzuziehenden Aufsteller hinzuweisen. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/14_A_2687_13_Urteil_20150130.html