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Verjährung oder Verwirkung eines Anschluss- und Benutzungszwanges?

VG Cottbus, Urteil vom 09.10.2014 - Az.: 6 K 696/11

Leitsätze:

Der Anschluss und Benutzungszwang gemäß § 12 Abs. 2 BbgKVerf im Bezug auf eine öffentliche Abwasseranlage unterliegt weder der Verjährung noch der Verwirkung (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE150000661&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10