Verjährung oder Verwirkung eines Anschluss- und Benutzungszwanges?
VG Cottbus, Urteil vom 09.10.2014 - Az.: 6 K 696/11
Leitsätze:
Der Anschluss und Benutzungszwang gemäß § 12 Abs. 2 BbgKVerf im Bezug auf eine öffentliche Abwasseranlage unterliegt weder der Verjährung noch der Verwirkung (amtlicher Leitsatz)