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Übernachtungssteuer: Erhebung in Teilen des Gemeindegebiets, Staffelung nach Kategorien, Betriebsinhaber als Steuerschuldner

OVG Lüneburg, Urteil vom 01.12.2014 - Az.: 9 KN 85/13

Leitsätze:

1. Es ist mit dem aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung unvereinbar, eine Übernachtungsteuer ohne eine sachliche Rechtfertigung nur in Teilen des Gemeindegebiets zu erheben. (amtlicher Leitsatz)

2. Eine pauschale Staffelung der Abgabensätze nach festgelegten Kategorien verletzt in der Regel das sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. (amtlicher Leitsatz)

3. Der Betreiber des Beherbergungsbetriebs kann zum Schuldner der Übernachtungsteuer bestimmt werden. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE150000666&st=null&showdoccase=1