Spendenversprechen eines Bürgermeisterkandidaten
VG Trier, Urteil vom 16.12.2014 - Az.: 1 K 1533/14
Leitsätze:
1. In der Aussage, im Falle seiner Wahl, Teile des Bürgermeisterentgelts einem nach dem Wahlprogramm zu gründenden gemeinnützigen Verein zu spenden, liegt keine unzulässige Wahlbeeinflussung. (amtlicher Leitsatz)
2. Solche finanziellen Versprechen sind zulässig, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang zu den künftigen Aufgaben des Bürgermeisters stehen. Entscheidend ist, wofür und welcher Höhe solche Versprechen erfolgen. (amtlicher Leitsatz)
3. Das Demokratieprinzip beinhaltet für den Wahlbewerber auch das Recht, für sein Wahlprogramm werbend aufzutreten und sich der Wahlversprechen und der Wahlwerbung zu bedienen. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={668AEBCE-ED13-4E4E-98E2-A33845688C37}