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Verbot des Tragens von Kleidung der Marke "Thor Steinar" durch einen Stadtrat

VG Gera, Urteil vom 20.02.2013 - Az.: 2 K 267/12

Leitsätze:

Durch das Verbot des Vorsitzenden des Stadtrats gegenüber einem Ratsmitglied während der Stadtratssitzungen Kleidung der Marke "Thor Steinar" zu tragen, wird in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 GG in rechtswidriger Weise eingegriffen, wenn das Markenlabel im Hinblick auf seine Größe unauffällig ist. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.zvr-online.com/index.php?id=249