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Befreiung eines Zweckverbands von Gerichtsvollziehergebühren

OLG Celle, Beschluss vom 08.01.2015 - Az.: 2 W 271/14

Leitsätze:

Ein Wasserzweckverband, der nach seiner Verbandsordnung keine Gewinne erzielen darf, ist in Niedersachsen von der Zahlung der Gerichtsvollziehergebühren befreit. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE201262015&st=null&showdoccase=1