Befreiung eines Zweckverbands von Gerichtsvollziehergebühren
OLG Celle, Beschluss vom 08.01.2015 - Az.: 2 W 271/14
Leitsätze:
Ein Wasserzweckverband, der nach seiner Verbandsordnung keine Gewinne erzielen darf, ist in Niedersachsen von der Zahlung der Gerichtsvollziehergebühren befreit. (amtlicher Leitsatz)