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(Un-)Zulässigkeit von kommunalen Forderungen nach einem Parteiverbot

OVG Saarland, Beschluss vom 21.02.2014 - Az.: 2 B 24/14

Leitsätze:

1. Die - isolierte - Forderung einer Kommune nach einem Parteiverbot ist mit der beschränkten kommunalen Verbandskompetenz nicht vereinbar. (amtlicher Leitsatz)

2. Eine Kommune verstößt mit einer Presseerklärung, in der mit Äußerungen der Oberbürgermeisterin und des Rechtsdezernenten ein aktuelles kommunales Problem (Zulassung eines NPD-Kreisverbands zur Benutzung einer städtischen Festhalle und Widerruf der Zulassung nach Kenntniserlangung von der Absicht des Verbands, dort einen Bundesparteitag durchzuführen, Proteste der Bevölkerung gegen Hallenüberlassung) einschließlich des zur kommunalen Problemlösung als erforderlich angesehenen Parteiverbots für die NPD anlassbezogen, sachlich und ohne erkennbaren Bezug zu den im Mai 2014 anstehenden Europa- und Kommunalwahlen dargestellt wird, nicht gegen ihre Neutralitätspflicht und beeinträchtigt nicht die Chancengleichheit dieser Partei. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=4643