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Keine Hundesteuerbefreiung für Gehbehinderte

VG Würzburg, Urteil vom 26.11.2014 - Az.: W 2 K 14.1

Leitsätze:

1. Aus der UN-Behindertenrechtskonvention folgt nicht unmittelbar, dass Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B" oder "G" von der Hundesteuer zu befreien wären. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Es ist nicht willkürlich, wenn eine Hundesteuersatzung für Blinde, Taube, Schwerhörige und völlig hilflose Personen die Möglichkeit zur Befreiung von der Hundesteuer vorsieht, nicht aber für Gehbehinderte und psychisch Beeinträchtigte. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE150000443&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true